Laut Sondervorschrift 383 unterliegen aus Zelluloid hergestellte Tischtennisblle nicht den Vorschriften des ADN, wenn die Nettomasse jedes einzelnen Tischtennisballs hchstens 3,0 g und die Gesamtnettomasse der Tischtennisblle je Versandstck hchstens 500 g betrgt.